Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

von Engleder Hackguterzeugung GmbH, Tannbergstraße 10, 4132 Lembach im Mühlkreis, Österreich
vertreten durch den Unternehmer Hannes Engleder

Für Lieferungen und/oder Verkäufe der Engleder Hackguterzeugung GmbH gelten folgende Bedingungen:

1. Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Wird die Ware vom Empfänger weiterverkauft, so gilt die aus dem Weiterverkauf entstehende Forderung als an uns abgetreten.

2. Die Preise sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart wurde, Nettopreise ab Lieferwerk ohne Umsatzsteuer und ohne Verpackung. Sie gelten vorbehaltlich von Preiserhöhungen durch das Lieferwerk, der Erhöhung von Zöllen, der Änderung offizieller Wechselkurse und sonstiger Einfuhrspesen und Steuern. Alle Nebenkosten des Vertrages gehen zu Lasten des Kunden.

3. Bei Änderung des Zinssatzes durch die Bank sind wir berechtigt, den vereinbarten Zinssatz im selben Maße anzugleichen.

4. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir die Ihnen zur Benützung übergebene, in unserem Eigentum stehende Maschine im Falle der Nichteinhaltung einer von Ihnen gegenüber übernommenen Verpflichtung ohne gerichtliche oder behördliche Interventionen zurückholen können, dies allenfalls auch unter Überwindung von Verschlüssen am Gerät selbst oder an dessen Verwahrungsort. Für diesen Fall verzichten Sie auf die Einwendung der Besitzstörung und auf die Einwendung, dass das Gerät zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich ist. Rückholspesen gehen in diesem Fall zu Ihren Lasten.

5. Falls Sie Ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommen sollten, sind wir berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Maschine in einen verkaufsfähigen Zustand zu bringen und verpflichten Sie sich in diesem Fall zum Kostenersatz.

6. Wir versenden auf Gefahr des Käufers, auch dass, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

7. Für die am Stundenzähler aufscheinenden Betriebsstunden bzw. für den Tachometerstand des gegenständlichen Fahrzeuges wir keine wie immer geartete Gewähr geleistet.

8. Für die von uns nachweislich unrichtig gelieferten Waren leisten wir kostenlosen Ersatz, wenn Mängel innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden. Bei nicht rechtzeitiger Rüge sind sämtliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Käufers jeder Art sind ausgeschlossen, es sei denn, dass wir Vorsatz oder grobes Verschulden zu vertreten haben. Eine Ersatzpflicht nach Produkt- haftungsgesetz BGBL Nr.99/1988, oder aus anderen Bestimmungen abgeleiteten Produkthaftungsansprüche für Schäden an betrieblichen genutzten Gegenständen von Unternehmen ist ausgeschlossen. Die Abnehmer verpflichten sich, das Produkt nur von einem entsprechend geschultem Personal unter Zuhilfenahme aller Schutzvorrichtungen zu verwenden.

9. Lieferfristen geben wir nach bestem Wissen aber ohne Verbindlichkeiten an. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen verspäteter Lieferung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.

10. Wird uns nach Vertragsabschluss Nachteiliges über Kreditwürdigkeit des Käufers bekannt, so haben wir das Recht, vom Vertrag auch nach teilweiser Erfüllung zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, es sei denn, dass der Käufer Sicherheit leistet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, bankmäßige Zinsen, zumindest aber 1,5% p.M. zu begehren. Mahn- und Inkassospesen, insbesondere solche, welche durch anwaltliche Intervention auflaufen, gehen zu Lasten des Käufers. Bei vertraglich vereinbarten Teilzahlungen gilt Terminverlust als vereinbart, sodass der gesamte bei Verzug noch aushaftende Betrag ohne weiteres sofort fällig wird.

11. Bei Rücktritt von einem Vertrag sind wir berechtigt, eine Stornogebühr von 20% der Auftragssumme zu verrechnen.

12. Soweit die obigen Bestimmungen keine Regelung treffen, gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen im Maschinenhandel.

13. Der Kunde hat den Kaufgegenstand sogleich nach Anzeige der Bereitstellung am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und zu übernehmen. Verzichtet der Kunde auf die Prüfung, so gilt der Kaufgegenstand bei Verlassen des Lieferwerkes als ordnungsgemäß geliefert und abgenommen. Auch bei einer allenfalls vereinbarten freien Lieferung oder Abholung geht die Gefahr ab Lager auf den Kunden über.

14. Erfüllungsort ist A-4132 Lembach im Mühlkreis. Gerichtsstand ist das Landesgericht A-4020 Linz. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.

15. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung von dem Unternehmer Hannes Engleder.